Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma OTTO Blumen GmbH, Cheliusstraße 15, 68167 Mannheim
I. Geltungsbereich
- Für Aufträge und Lieferungen der Firma OTTO Blumen GmbH gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt.
- Soweit Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen erst nach Vertragsschluß getroffen werden, erfolgt dies ebenfalls nur unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Abweichungen von den Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden oder nachträgliche Ergänzungen und Beschränkungen des Vertrages, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
II. Angebot des Auftragnehmers
- Die vom Auftragnehmer erteilten Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
- Angebotspreise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Nebenarbeiten und Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport, soweit gegenteiliges nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist.
III. Umfang des Vertrages
- Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgeblich, soweit dieser nicht unverzüglich nach Eingang beim Auftraggeber widersprochen wurde.
- Soweit eine Auftragsbestätigung nicht vorliegt, richtet sich der Vertragsinhalt nach dem Angebot.
IV. Zahlungsbedingungen
- Lieferungen sind sofort bar zu vergüten. Soweit Rechnungsstellung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag zahlbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
- Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine pauschale Gebühr von 5,-EUR vereinbart. Verzugszinsen gelten, soweit nicht eine höhere Belastung seitens der Firma OTTO Blumen GmbH nachgewiesen wird, in Höhe von jeweils 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegend, als vereinbart.
V. Lieferbedingungen
- Bei Bestellung für Sonn-und Feiertage ist die Firma OTTO Blumen GmbH berechtigt, die Waren am Vortag anzuliefern.
- Die Firma OTTO Blumen GmbH haftet nicht für Schäden und Folgeschäden aufgrund von Verzögerungen oder Lieferschwierigkeiten, es sei denn, sie sind grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, oder der Liefertermin ist ausdrücklich verbindlich zugesagt.
- Die Firma OTTO Blumen GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass sich bei kalter Witterung absolute Lieferhindernisse ergeben können, wenn nämlich eine Anlieferung der Pflanzen und Blumen ohne Frostschädigung nicht möglich ist. In diesem Fall können auch absolut zugesicherte Liefertermine nicht eingehalten werden, eine Haftung hierfür seitens der Firma OTTO Blumen GmbH besteht nicht.
- Zugesagte Lieferungen kann die Firma OTTO Blumen GmbH stornieren, sofern am Liefertage nicht alle fälligen Rechnungsbeträge bezahlt sind oder gegen den Auftraggeber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden und er nicht Vorkasse leistet.
VI. Eigentums-und Urheberrechte/ Eigentumsvorbehalt
- Die Firma OTTO Blumen GmbH behält sich alle Eigentums-, Ur-heber-und Verwertungsrechte an den Angebotsunterlagen sowie an sonstigen Unterlagen, Mustern, etc. vor, die im Rahmen der Vertragsanbahnung bzw. zur Durchführung des Vertrages in den Herrschaftsbereich des Auftraggebers gelangen. Sie dürfen ohne Genehmigung des Rechtsinhabers weder weitergegeben, noch Dritten zugänglich gemacht werden (auch nicht teilweise); sie sind auf Aufforderung und nach Auftragsbeendigung unverzüglich herauszugeben.
- Soweit der Auftragnehmer Waren an den Auftraggeber liefert, behält er sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Zwischen den Vertragsparteien wird mit Bestellung und Auftragserteilung ein bedingtes Besitzmittlungsverhältnis vereinbart.
- Soweit der Auftraggeber seinerseits im Wege des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Zahlungen leistet, erlischt der Eigentumsvorbehalt im Falle der Überweisung mit Gutschrift der zu zahlenden Summe, im Falle der Zahlung per Verrechnungsscheck 14 Tage nach Einreichung des Schecks, durch die Firma OTTO Blumen GmbH bei ihrer Bank.
- Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Pflege und den Erhalt des Eigentums des Auftragnehmers bis zur Bezahlung des Kaufpreises. Die Veränderung und Weiterveräußerung der Ware, ebenso wie Sicherungsübereinigung vor Erfüllung der Ansprüche der Firma OTTO Blumen GmbH sind nur mit Einverständnis der Eigentümerin zulässig. Für den Fall erlaubter Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber den Kaufpreis in Höhe der noch nicht bezahlten Rechnung ab. Macht der Auftragnehmer von seinem Rücknahmerecht als Eigentümer bei nicht bezahlter Rechnung Gebrauch, reduziert sich die Forderung nur um den dann noch bestehenden Nettowert der Ware, die zurückgenommen wird.
VII. Schadensersatz bei Ausleihe von Pflanzen
- Soweit bei Dekorationsaufträgen und/oder gesonderten Mietverträgen die Firma OTTO Blumen GmbH in ihrem Eigentum stehende Pflanzen leihweise dem Auftraggeber überlässt, haftet dieser für Schäden infolge nicht ausreichender Beleuchtung, Beheizung und Pflege sowie bei Verlust der Pflanzen.
- Die Pflanzen sind entsprechend den Weisungen der Firma OTTO Blumen GmbH zu pflegen und zu versorgen, wobei die Firma OTTO Blumen GmbH die Beweislast trägt, bezüglich der Erteilung und des Inhalts der Pflegeanweisungen, der Auftraggeber wiederum zu beweisen hat, dass er entsprechend den Weisungen die Pflanzen versorgt hat.
VIII. Gewährleistung
- Mängelrügen sind bei Dekorationsaufträgen sofort, bei Lieferungen spätestens 48 Stunden nach Empfang der Ware geltend zu machen. Mündliche Mängelrügen sind schriftlich innerhalb weiterer 48 Stunden zu bestätigen. Die Ware gilt als mangelfrei abgenommen, wenn innerhalb 48 Stunden keine Mängelrüge erfolgt.
Abzüge oder Aufrechnungen bei Bezahlung der Rechnung sind nicht gestattet
- Die Firma OTTO Blumen GmbH hat das Recht zur wiederholten Nachbesserung, soweit der Auftraggeber nicht dringend auf die Sache angewiesen ist, oder aus anderen Gründen eine wiederholte Nachbesserung nicht zumutbar ist.
- Soweit die wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Auftraggeber berechtigt, wahlweise Minderung oder Wandlung zu verlangen, Schadensersatzforderungen sind ausgeschlossen.
IX. Haftung des Auftragnehmers
- Die Firma OTTO Blumen GmbH haftet für sich und ihre Erfüllungshilfen nicht, soweit nur leichte Fahrlässigkeit gegeben ist. Dies gilt insbesondere für das Aufstellen und Absichern von Dekoelementen. Soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen vorliegt, haftet die Firma OTTO Blumen GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall jedoch nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
- Für Mangelfolgeschäden haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
- Die Firma OTTO Blumen GmbH versichert, dass ihrerseits Pflanzen nur mit in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutz-oder Pflegemitteln behandelt werden. Sie kann aber ausdrücklich nicht ausschließen, dass Pflanzen oder Blumen, die von anderen Lieferanten bezogen werden, mit Mitteln versorgt wurden, die teilweise schädliche Stoffe enthalten. Die Firma OTTO Blumen GmbH haftet nicht für hierdurch ausgelöste Schäden und Folgeschäden, es sei denn, ihr wird nachgewiesen, dass sie von der Verwendung von Giftstoffen Kenntnis hatte und diese Kenntnis nicht an den Auftraggeber weitergegeben hat.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort des Vertrages ist Mannheim.
- Alleiniger Gerichtstand ist - soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist - für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar ergebenden Streitigkeiten Mannheim.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten, gelten die übrigen Vorschriften dessen ungeachtet.
(Zum Ausdrucken finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Otto Blumen GmbH als PDF-Dokument hier zum Download. Hierzu benötigen Sie den Adobe Reader oder ein vergleichbares Programm.)